Regelungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen neo-loop, Lichtstraße 42, 80339 München (im Folgenden „Anbieter") und dem Kunden über Dienstleistungen im Bereich Schaufenstergestaltung, Lichtplanung und Visual Merchandising.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Kunde kann über das Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage an den Anbieter richten.
(3) Nach Eingang der Anfrage erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot schriftlich oder per E-Mail annimmt.
(4) Die Annahme kann auch durch konkludentes Handeln erfolgen, insbesondere durch Beauftragung nach Besprechung des Angebots.
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Anbieters.
(2) Die auf der Website angegebenen Preise sind Richtwerte. Verbindliche Preise werden im individuellen Angebot genannt.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks.
(1) Der Kunde gewährt dem Anbieter Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten und stellt die notwendigen Informationen zur Verfügung.
(2) Änderungswünsche nach Auftragserteilung können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
(3) Der Kunde sorgt für die erforderlichen Genehmigungen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen werden.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Aufträgen über 1.000 Euro ist eine Anzahlung von 30% bei Auftragserteilung fällig.
(3) Die Restzahlung ist nach Abnahme der Leistung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen fällig.
(4) Zusätzliche Kosten für Material oder Sonderwünsche werden gesondert in Rechnung gestellt und vorher mit dem Kunden abgestimmt.
(1) Termine für die Leistungserbringung werden individuell vereinbart.
(2) Bei Verzögerungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen entsprechend.
(3) Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Gelieferte Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
(1) Die vom Anbieter erstellten Konzepte, Entwürfe und Visualisierungen unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung für andere Zwecke bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024